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KASKOSCHÄDEN – REGULIERUNG AUF GRUNDLAGE DES VERSICHERUNGSVERTRAGES
Ein Kaskoschaden betrifft Schäden am eigenen Fahrzeug und wird über die bestehende Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert. Anders als bei einem Haftpflichtschaden handelt es sich hierbei nicht um einen gesetzlich geregelten Schadenersatzanspruch gegenüber einem Unfallgegner, sondern um eine Leistung aus dem bestehenden Versicherungsvertrag.
Die Schadenregulierung richtet sich daher nach den vereinbarten Vertragsbedingungen. Ziel ist eine nachvollziehbare und technische Bewertung des Schadens, die als Grundlage für die weitere Abwicklung dient.
KASKO UND HAFTPFLICHT – DER ENTSCHEIDENDE UNTERSCHIED
Während bei einem Haftpflichtschaden der Geschädigte frei über die Beauftragung eines Sachverständigen entscheiden kann, basiert der Kaskoschaden auf einem vertraglichen Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer.
Das bedeutet: Die Regulierung erfolgt nach den Bedingungen der Kaskoversicherung. Der Versicherer kann im Rahmen des Vertrags Vorgaben zur Schadenfeststellung und zum weiteren Ablauf machen.
Im Kaskofall steht also nicht der gesetzliche Schadenersatz im Mittelpunkt, sondern die vertraglich vereinbarte Leistung.
WEISUNGSRECHT DES VERSICHERERS IM KASKOFALL
Bei einem Kaskoschaden ist in den meisten Vertragsbedingungen vorgesehen, dass vor Reparatur oder Verwertung des Fahrzeugs Weisungen des Versicherers eingeholt werden sollen.
Das gilt auch für die Übernahme von Sachverständigenkosten! In der Regel wird die Beauftragung eines Sachverständigen durch den Versicherer veranlasst. Wollen Sie selbst einen Sachverständigen beauftragen, muss der Versicherer dem zustimmen.
Dadurch unterscheidet sich der Ablauf deutlich von Haftpflichtschäden, bei denen der Geschädigte grundsätzlich frei einen Gutachter wählen kann.
KLARE ABLÄUFE FÜR EINE NACHVOLLZIEHBARE REGULIERUNG
Da Kaskoschäden vertraglich geregelt sind, ist ein transparenter Ablauf besonders wichtig. Die frühzeitige Abstimmung mit der Versicherung hilft dabei, Missverständnisse zu vermeiden und den Schadenprozess nachvollziehbar zu gestalten.
Ziel ist eine sachgerechte Bewertung des Schadens und eine Regulierung, die sich an den vereinbarten Vertragsbedingungen orientiert.