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Teilen Sie uns Ihr Anliegen kurz mit – ganz gleich, ob es um einen Unfallschaden, eine Bewertung oder einen Klassiker geht. Wir melden uns zeitnah mit allen wichtigen Informationen und den nächsten Schritten – klar, persönlich und zuverlässig.
MINDERWERTGUTACHTEN
Minderwertgutachten können sowohl von Leasinggebern, also von den Automobilkonzernen, beauftragt werden als auch vom Leasingnehmer, also dem Nutzer des Fahrzeugs. Leasingverträge sehen vor, dass der Leasingnehmer bei Rückgabe des Fahrzeugs für Schäden über die normale Abnutzung hinaus haftet. Und genau hier liegt das Konfliktpotenzial. Denn was ist „normale Abnutzung“ und was ist ein ersatzpflichtiger Schaden? Ein Minderwertgutachten durch die zertifizierten Sachverständigen von Nordbeck klärt diese Fragen objektiv und nachvollziehbar für beide Parteien und beziffert die Wertminderung marktgerecht.
MINDERWERTGUTACHTEN FÜR LEASINGNEHMER
Als Leasingnehmer haben Sie einen Anspruch auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Das heißt, sie dürfen sich genau erklären lassen, wie der Leasinggeber auf den Minderwert kommt, den er ja von Ihnen fordert. Pauschale Summen sind hier anfechtbar. Auch die Aussage „diverse Kratzer“ ist zu unspezifisch. Aus einem Minderwertgutachten muss im Einzelnen und nachvollziehbar hervorgehen, welche konkreten Schäden zu der Wertminderung führen. Im Zweifelsfall haben Sie das Recht, ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben. In den meisten Fällen empfiehlt es sich aber ohnehin für Sie, selbst ein solches Minderwertgutachten durch einen Sachverständigen in Auftrag zu geben. Denn gerade bei hochpreisigen Fahrzeugen lohnt es sich meist, die unvermeidlichen kleinen Kratzer, Beulen und Macken durch Smart-Repair beseitigen zu lassen. Die Kosten für Smart-Repair und unser Gutachten sind ganz oft geringer als die Kosten durch den Minderwert.
MEHR KUNDENZUFRIEDENHEIT FÜR LEASINGGEBER
Für Sie als Leasinggeber rechnet sich ein Minderwertgutachten durch unsere Sachverständigen insofern, als dass dadurch in der Regel Zweifel, Misstrauen und Ärger des Kunden von vornherein ausgeschlossen werden. Unsere Methodik und unsere Dokumentation sind jederzeit transparent und auch durch Fotos der dokumentierten Schäden so nachvollziehbar, dass Sie Ihrem Kunden zweifelsfrei darlegen können, wie es zu dem von Ihnen festgesetzten Minderwert kommt. Dabei ist das Sachverständigenbüro Nordbeck absolut neutral, unsere Bewertungskriterien entsprechen dem Stand der Technik und der Rechtsprechung und berücksichtigen die jeweils aktuelle Situation auf dem Fahrzeugmarkt. Und weil wir als dritte Instanz unabhängig argumentieren, kann unser Minderwertgutachten sowohl für den Leasinggeber als auch für den Leasingnehmer als belastbare Berechnungsgrundlage dienen.
MINDERWERTGUTACHTEN – WORUM GEHT ES WIRKLICH?
Bei einem Minderwertgutachten geht es nicht um die Bezifferung etwaiger theoretischer Reparaturkosten eines gebrauchten Leasingfahrzeugs. Es geht um die Ermittlung des tatsächlichen Minderwertes im Gebrauchtwagenmarkt. Denn geleaste Fahrzeuge werden in der Regel im Gebrauchtwagenmarkt weiter veräußert. Die Differenz zwischen der sogenannten normalen Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch und den Wiederverkaufswert mindernde Schäden gilt als Minderwert. Und hier schauen wir als Sachverständige genau hin, im Interesse des Binnenverhältnisses zwischen Autohandel und seinen Kunden.